Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls, könnten Ihnen unter Umständen folgende Schadensposten zustehen:
Schmerzensgeld
Attestkosten
Praxisgebühr
Zuzahlung für Medikamente
Haushaltsführungsschaden
entgangener Verdienst
vermehrte Bedürfnisse
Wiederbeschaffungsaufwand (Bei Totalschaden oder sonstige Realisierung des Restwertes)
fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis (bis zur Höhe des Wiederbschaffungsaufwandes)
tatsächlich angefallene Reparaturkosten (bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes)
Mietwagenkosten (zum Normaltarif)
Nutzungsausfall
Merkantiler Minderwert
Rückstufungsschaden (bei Inanspruchnahme der Vollkasko)
Abschleppkosten
Anmelde -und Ummeldegebühren
Gebühren für Kfz-Kennzeichen
tatsächlich angefallene Umsatzsteuer (sofern keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht)
Gutachterkosten
Kostenpauschale
Anwaltskosten
Die oben aufgeführten Schadensposten dienen nur zur Information. Es hängt meist vom jeweiligen Einzelfall ab, ob und in welchem Umfang diese geltend gemacht werden können.