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Arglistige Täuschung durch den Verkäufer beim Kaufvertrag (Autokauf)

1. Was ist eine arglistige Täuschung ?

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer dem Käufer Eigenschaften einer Kaufsache vorspiegelt oder nicht mitteilt, die diese entweder nicht hat oder doch hat.

Zudem muss dies arglisitg geschehen. Der in der heutigen Alltagssprache nicht mehr verwendete Begriff "Arglist" bedeutet nichts anders als Vorsatz. .


2. Woraus kann sich eine Täuschung ergeben?

Grundsätzlich ist es erst einmal Aufgabe des Käufers, sich die für ihn relevanten Informationen über den Kaufgegenstand zu verschaffen. Eine Täuschung kommt somit nur dann in Betracht, wenn es um Umstände geht, die der Käufer nicht wissen kann oder die so ungewöhnlich sind, dass er keinen Anlass hatte, darüber Fragen zu stellen.

Zunächst täuscht schon ein Verkäufer einen Käufer, wenn jener auf Fragen des Käufers nicht wahrheitsgemäß antwortet.

Wer etwa auf Frage des Käufers nach der Unfallfreiheit eines Autos, erklärt, dass das Fahrzeug keinen Unfall hatte, setzt sich dem Vorwurf einer Täuschung aus.

Aber auch wenn der Käufer keine Fragen stellt, kann sich der Verkäufer dem Vorwurf einer Täuschung aussetzen. Dies gilt aber nur, wenn es um Beschaffenheitsmerkmale der Kaufsache geht, die dem Käufer nicht bekannt sind und über die der Käufer redlicher Weise Aufklärung erwarten darf.

Wenn etwa der Verkäufer das Auto von einem sogenannten "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat, der also nicht in der Zulassungsbescheinigung II als Vorhalter ausgewiesen wird, muss der Verkäufer dies auch ungefragt dem Käufer mitteilen.

3. Wann handelt der Verkäufer arglistig?

Arglist bsetzt nicht einen Betrug des Verkäufers voraus.

Arglist ist ihm sogar dann vorzuwerfen, wenn er z.B. gar nichts von einem Unfall weiß, weil er etwa der fünfte Halter eines Autos ist und ein Unfall bereits während der Nutzungszeit des ersten Halters passiert ist.

Dies mag zwar sich etwas ungerecht anhören. Allerdings wird der Verkäufer nicht deshalb der Haftung wegen arglistiger Täuschung ausgesetzt, weil er nichts vom Unfall wusste, sondern deswegen, weil er konkludent die Unfallfreiheit ins Blaue hinein behauptet hat.

Wer als Privatverkäufer ein Fahrzeug, das schon mehrere ihm unbekannte Vorhalter hatte, verkauft, geht also ein erhebliches Risiko auch dann ein, wenn er gutgläubig seinem Käufer mitteilt, dass das Auto keinen Unfall hatte.  

Einen möglichen Ausweg bietet unter gewissen Umständen die Abgabe einer Wissenserklärung samt Aufklärungsklausel, in der dann die Ausgangsdaten nebst Quellen beschrieben werden.

4. Wo spielt die arglistige Täuschung eine Rolle?

Die Rechtsfigur der arglistigen Täuschung spielt eine wichtige Rolle beim C-to-C-Purchase (Privat an Privat). Denn dort wird immer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Folglich kann sich der Käufer nur bei arglistiger Täuschung vom Vertrag lösen und sein Geld wieder zurückzuerstatten.

Auch wenn es um die Frage geht, ob eine Nacherfüllung entbehrlich ist oder gleich Rücktritt oder Schadensersatz satt der Leistung geltend gemacht werden kann, ist die arglistige Täuschung meist ein wichtiges juristisches Argument.

5. Wer muss die arglistige Täuschung beweisen?

Häufig verkennen die Instanzgerichte die Darlegungs- und Beweislast bei der arglistigen Täuschung, wenn sie entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Verkäufer die Beweislast für die Aufklärung aufbürden.

Denn beweisen muss der Verkäufer z.B. beim Autokauf überhaupt nichts, wenn es darum geht, ob überhaupt aufgeklärt wurde. Der Verkäufer muss in diesem Fall nur darlegen, was wer wem wann mitgeteilt hat. Dies muss dann der Käufer ausräumen. Gelingt dem Käufer dies, ist die vom Verkäufer behauptete Aufklärung prozessual wirksam bestritten und der der Käufer muss seine Behauptung, nicht aufgeklärt worden zu sein, voll beweisen.

Die Täuschung ist meist leicht beweisbar, wenn ein Mangel  auftritt, der im Kaufvertrag nicht ausgewiesen ist. Problematisch ist aber meist der Beweis der Arglist eines privaten Kaufs. Meist gelingt dies deshalb, weil häufig private Verkäufer sich nur darauf berufen, von dem Mangel nichts gewusst zu haben, was dann sehr schnell zum Bummerang für den Verkäufer werden kann.

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