Leasingvertrag mit Restwertgarantie oder Kilometerabrechnung - ein Risiko für den Leasingnehmer - Rechtsanwaltskanzlei Mass in Landshut hilft im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Urheberrecht, Schadensersatzrecht -Weitere Infos !!!

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Leasingvertrag mit Restwertgarantie oder Kilometerabrechnung - ein Risiko für den Leasingnehmer

Die Rechtsanwaltskanzlei Mass in Landshut unterstützt Sie auch im Leasingrecht

Leasingverträge sind aufgrund der vielen Varianten sehr streitanfällig.

Neben Restwert-Leasing und Kilometerleasing gibt es dazwischen viele Unterarten wie etwa das Andienunsgrecht.

Das Leasingrecht ist nur teilweise gesetzlich geregelt. Leasingrecht ist hauptsächlich Richterrecht, das durch die Rechtsprechung geprägt und fortentwickelt wird.

Daher ist für die Befassung mit Leasingrecht die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung Grundvoraussetzung. Es reicht nicht aus, nur Urteile zu zitieren. Entscheidend ist vielmehr, nicht nur die jeweilige Entscheidung, sondern vielmehr welche Vertragstypen und Klauseln Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung waren.

Wird etwa über den Restwert oder den vertragsgemäßen Zustand des Leasingobjekts nach Abauf der Leasingzeit gestritten, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.

Wenn Sie gerade vor dem Abschluss eines Leasingvertrags stehen, ist es mehr als ratsam, diesen vorher von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Häufig wird dabei vielen potentiellen Leasingnehmern erst bewusst, welche Risiken sie im Vertrag übernehmen. Denn der Leasingeber oder dessen Händler verrät diese natürlich nicht von sich aus. Hinterher kriegt man dann zu hören, dass man sich das jederzeit vorher durchlesen hätte können.

Daher gilt bei Leasingverträgen besonders:

Erst in Ruhe prüfen und dann unterschreiben, ablehnen oder nachverhandeln.

Tipp vorweg:

Bestehen Sie als Leasingnehmer unbedingt bei Rückgabe des Leasinggutes darauf, dass ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das von beiden Seiten unterschrieben ist. Dadurch verbessern Sie Ihre Beweislage.

Checkliste Leasingrückgabe

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