Anwalt - Landshut -Änderungskündigung - Änderungskündigungsschutzklage - Änderungskündigungsklage - Reagieren - Frist für Klage - Rechtsanwaltskanzlei Mass in Landshut hilft im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Urheberrecht, Schadensersatzrecht -Weitere Infos !!!

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Anwalt - Landshut -Änderungskündigung - Änderungskündigungsschutzklage - Änderungskündigungsklage - Reagieren - Frist für Klage

1. Welchen Zweck hat eine Änderungskündigung im Arbeitsrecht?


Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig Ihnen ein neues Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags zu geänderten Bedingungen unterbreitet. Diesen Weg beschreitet der Arbeitgeber immer dann, wenn er den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers ändern möchte, der Arbeitnehmer damit aber nicht einverstanden ist.


2. Wann ist eine Änderungskündigung sozial gerechtfertigt?


Damit eine Änderungskündigung wirksam ist, sind neben den allgemeinen Formalien, die für jede Kündigung gelten, folgende Anforderungen zu erfüllen:


Es muss ein personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingter Grund für die Änderungskündigung vorliegen.

  • Das Änderungsangebot selbst muss verhältnismäßig sein. Dies fehlt dann wenn es mildere Mittel gibt,um die Änderungskündigung zu vermeiden.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten.
  • Sozialauswahl(Kann ein der Arbeitnehmer eine anderweitige Tätigkeit übernehmen? Wem ist das Änderungsangebot zumutbar?)

3. Änderungskündigung - Wie reagiert der Arbeitnehmer richtig?


Erhält der Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, hat er folgende Möglichkeiten, um darauf zu reagieren:


Er nimmt die Änderungskündigung an und arbeitet fortan zu veränderten Bedingungen weiter


  • Er lehnt das Änderungsangebot des Arbeitgebers ab und wehrt sich gegen die Änderungskündigung, indem er innerhalb drei Wochen ab Zugang der Änderungskündigung Änderungskündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt.Verliert er, verliert er auch den Arbeitsplatz. Gewinnt er,belibt es bei den bisherigen Vertragsbedingungen. Diese Variante ist wenig empfehlenswert, weil das Risiko des Verlust des Arbeitsplatzes besteht.
  • Er lehnt das Änderungsangebot ab und nimmt die Kündigung hin. Dann verliert der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz.
  • Er nimmt das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt, dass dieses sozial gerechtfertigt ist, an und erhebt gegen das Änderungsangebot binnen dreier Wochen ab Zugang des Änderungsangebots Änderungskündigungsklage. Dadurch vermeidet der Arbeitnehmer das Risiko, dass er seinen Arbeitsplatz verliert, wenn das Änderungsangebot sozial gerechtfertigt ist.

Achtung:

Frist für die Klage gegen eine Änderungskündigung: Drei Wochen!!!

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