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Schadensersatzrecht - Unfallrecht -Verkehrsrecht - Schadensrecht

Rechstanwalt Mass in Landshut hilft Ihnen bei Verkehrsunfall, Schmerzensgeld und sonstigem Schadensersatzrecht

Ihr Ansprechpartner im Schadensersatzrecht/Verkehrsunfallrecht: Rechtsanwalt Mass

Erleiden Sie durch ein rechtliches oder tatsächliches Verhalten eines Anderen einen Schaden, werden für Sie Fragen aus dem Schadensrechts relevant. Egal, ob Sie nun durch eine Pflichtverletzung Ihres Vertragspartners, einen Verkehrsunfall oder einen sonstigen Schadensfall (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Tierangriff) einen Schaden erlitten haben, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sinnvoll. Erfahrungsgemäß kümmern sich viele Mandanten zunächst selbst um die Regulierung. Dies ist verständlich und sinnvoll, wenn die Gegenseite kooperativ ist. Leider werden dabei aber häufig auch Fehler gemacht, die in einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung nur sehr wieder auszugelichen sind.

Häufig ist dabei in der Rechtspraxis zu beobachten, dass viele Geschädigte aus Unwissenheit oder durch eine Zermübungstaktik der Gegenseite ihre Rechte nicht voll oder nur in geringem Maße wahrnehmen. Meist versucht die Gegenseite die Sache gegen Zahlung einer viel zu niedrigen Abfindung zu erledigen.

Daher ist es sinnvoll, sich bei der Einforderung von Ansprüchen gerade bei schwierigeren Fällen (Personenschaden, größerer  Sachschaden , zweifelhafte Schuldfrage  etc.)  anwaltlich vertreten zu lassen, um nicht etwaige Forderungen zu vergessen oder sich von der Gegenseite mit rechtlich irrelevanten Behauptungen mit geringeren Beträgen abspeisen zu lassen.

Dadurch kann vermieden werden, dass Ihnen Ihre Rechte vorenthalten werden oder Sie Ihre Schadensminderungspflicht verletzten.

Sind dagegen Sie Schädiger, ist es sinnvoll bei größeren Schadensfällen, durch Einleitung der richtigen Schritte, eine Klage zu vermeiden und auch sonst den von Ihnen zu ersetzenden Schaden zu begrenzen. Schließlich darf sich der Geschädigte nicht am Schadensfall bereichern, sondern hat eine Schadensminderungspflicht zu beachten.

Wichtig:
Sollten Sie Schädiger und haftpflichtversichert sein , dürfen Sie einen Anwalt nur mit Zustimmung Ihrer Haftpflichtversicherung  beauftragen.


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