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Viele Kaufverträge werden mündlich oder nur in wenigen Zeilen schriftlich geschlossen. Meist geht dies gerade bei alltäglichen Geschäften im Massenverkehr auch gut.

Entstehen aber Meinungsverschiedenheiten bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen, ist meist nicht eindeutig und beweisbar geregelt , wer zu welcher Leistung verpflichtet ist, so dass sehr schnell ein Rechtsstreit entsteht, der vermeidbar gewesen wäre.

Gerade in diesen Fällen kann anwaltliche Hilfe bereits vor Abschluss eines Kaufvertrags, sinnvoll sein. Ansonsten wirkt sich diese Rechtsunsicherheit auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechen wie Nacherfüllung , Rücktritt (früher Wandelung), Schadensersatz oder Minderung aus.

Häufig werden Kaufverträge auch in vorformulierten Formularen oder unter Beifüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese sind dann an den strengen Voraussetzungen des AGB-Rechts zu messen.

Gerade bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen ist daher eine professionelle anwaltliche AGB-Erstellung anzuraten. Nur wer das Gesetz kennt und Erfahrung in seiner Anwendung hat, kann den rechtlichen Gestaltungsspielraum optimal ausschöpfen.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu Stichworten aus dem Kaufrecht



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