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Urheberrecht - Anwalt - Abmahnung - Urheber - Unterlassungserklärung - Strafe

Die Bedeutung des Urheberrechts wächst angesichts der modernen Kommunikationsnetzwerke. Es ist aufgrund der Digitalisierung des Datenverkehrs sehr leicht, Werke (Texte, oder Tunes) zu kopieren. Dadurch sind sich viele Personen nicht einmal bewusst, rechtswidrig zu handeln.  Umso größer ist dann der Schock, wenn dann eine urheberrechtliche Abmahnung durch den Rechteinhaber erfolgt. Neben zivilrechtlichen Folgen muss ein Rechtsverletzer dann auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Um eines gleich vorweg zu sagen:
Rechtsschutzversicherungen schließen urheberrechtliche Fälle aus. In meiner nunmehr fast zehnjährigen Tätigkeit als Anwalt ist nur eine einzige Rechtschutzversicherung bekannt, die Urheberrechtsangelegenheiten wegen Filesharing, Streaming oder Filehosting versichert. Eine andere Versicherung hat aus Kulanz für einen urheberrechtlichen Rechtsschutzfall Deckungszusage erteilt.

Der Mandant muss dann, wenn Urheberrecht wie fast immer ausgeschlossen ist, trotz Rechtsschutzversicherung die Kosten von Anwalt, Gericht und Beweismitteln (Gutachten, Zeugengelder) selbst zahlen. Wer also tatsächlich die vorgeworfene Rechtsverletzung begangen hat, darf also auch nicht von seinem Anwalt erwarten, dass er dann weniger zahlen muss. Wirtschaftlich betrachtet muss er daher zusätzlich zu den Kosten der Abmahnung auch die Kosten der Tätigkeit des eigenen Anwalts tragen.

Trotzdem macht es Sinn sich bei einer Abmahnung durch den Urheber anwaltlich beraten zu lassen. Wer die der Abmahnung regelmäßig beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt und zurückschickt, um seine Ruhe zu haben, verschlechtert sogar seine rechtliche Lage. Häufig entfaltet die Abmahnung Fernwirkung in einem Strafprozess. Außerdem besteht das Risiko einer Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer Straftat, wenn man die vorgeworfene Rechtsverletzung überhaupt nicht begangen hat.

Daher ist es falsch, wenn man als Abgemahnter urheberechtliche Abmahnungen wirtschaftlich betrachtet und dabei nur auf die Kosten sieht. Wer also selbst unkritisch die Unterlassungserklärung zurückschickt, spart sich zwar sogleich die Kosten des eigenen Anwalts. Dies ist aber zu kurz gedacht. Die Fernwirkungen einer falschen Unterlassungserklärung führen in der Folge dann häufig zu noch höheren Kosten.


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