Besonderes juristisches Fachwissen erfordert die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, wenn Sie Opfer einer Straftat (Körperverletzung, versuchtes Tötungsdelikt, Sprengstoffanschlag, Brandstiftung, Vergiftung, fahrlässige Herebiführung einer Gefahr, sexueller Missbrauch oder weiterer Gewalttaten) wurden und nun Schadensersatz für die erlittenen Schäden fordern. Vereinfacht gesagt, sind dabei Ihre Interessen, strafrechtlich,zivilrechtlich und auch öffentlich-rechtlich zu beachten.
Folgendes sollte dabei beachtet werden:
Beteiligen Sie sich am Strafverfahren, soweit dies zulässig ist.