Das Insolvenzrecht ist für die Beteiligten häufig nicht nachvollziehbar und undurchsichtig.
Egal, ob Sie nun als Schuldner die Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens ansstreben oder als Gläubiger Ihre Forderung zur Tabelle anmelden wollen, Ihr Vertragspartner insolvent ist oder Sie der Insolvenzanfechtung ausgesetzt sind, werden für Sie Rechtsfragen aus dem Insolvenzverfahren relevant. Dabei lauern gerade im Insolvenzrecht häufig sehr viele Fallen. Nur wenn man weiß, welche Hintergründe und Wirkungen etwaige Mitteilungen des Insolvenzgerichts haben, kann man diese entweder vermeiden oder den Schaden zumindest begrenzen.
Unverzichtbar ist dabei die Kenntnis der Insolvenzordnung sowie der einschlägigen Rechtssprechung.
So nehmen aus Unkenntnis viele Gläubiger ihre Rechte in einem Insolvenzverfahren nicht hinreichend wahr, wodurch der Schuldner meist leichtes Spiel hat.
Aber auch viele Insolvenzanträge von Schuldnern sind a priori meist schon deswegen zum Scheitern verurteilt, weil diese ohne Rücksicht auf etwaige Wechselwirkungen mit anderen Verfahren entweder zu früh oder zu spät gestellt wurden.
Außerdem gibt es Situationen im Insolvenzverfahren, in denen nur Prozesshandlungen in einem engen Zeitraum vorgenommen werden können. Versäumt man dies aus Unkenntnis, kann schon dies darüber entscheiden, ob man nach der Insolvenz noch einem erheblichgen Teil der Schulden trotz erteilter Restschuldbefreiuung ausgesetzt ist.
Wird der Vertragspartner insolvent, kann in Abhängigkeit vom jeweiligen Vertragstyp die insolvenzrechtliche Prüfung Ihres Falles dafür sorgen, dass Ihnen vom Insolvenzverwalter keine Rechte vorenthalten werden. Dabei zahlt es sich dann meist auch aus, wenn vorher bei wichtigeren Verträgen eine anwaltliche Beratung über Gestaltungsvarianten in Anspruch genommen wurde, um die Riskien eines Insolvenzverfahrens zu begrenzen.