Das wichtigste vorweg:
Das angetragene Mandat und wie Sie dieses finanzieren, ist Ihre Angelegenheit. Die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ist Ihre Aufgabe.
Die Angelegenheit, für die Sie uns mandatieren und Ihre Rechtsschutzversicheurng haben nichts miteinander zu tun. Beides sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten.
Wenn Sie also die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung wünschen, stellt dies eine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit dar, die auch gesondert zu vergüten ist.
Dafür ist die Rechtsschutzversicherung niemals eintrittspflichtig, da keine Rechtsschutzversicherung einen Rechtsstreit zwischen ihr und dem Versicherungsnehmer finanziert.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, erledigen Sie unbedingt, bevor Sie einen Anwalt mandatieren, folgende Punkte , indem Sie bei der Schadenshotline anrufen und folgendes abklären:
Unterfällt das betreffende Rechtsgebiet dem Versicherungsumfang ?
Steht eine Wartefrist entgegen ?
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung ?
Falls Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, lassen Sie sich eine schriftliche Kostendeckungszusage geben und notieren Sie sich die Schadensnummer
Idealerweise lassen Sie Ihre Rechtsschutzversicheurng diese Deckungszusage an Rechtsanwalt Mass per Fax 0871/953 58 306 oder noch besser per E-Mail an info@anwaltskanzlei-mass.de senden
Damit haben Sie - vorbehaltich etwaiger im Versicherungsvertrag vereinbarter Ausschlüsse - bereits die Sicherheit, dass nicht unerwartete Kosten auf Sie zukommen. Außerdem sparen Sie sich dadurch zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass wir die Deckungszusage einholen.
Die Kenntnis etwaiger Ausschlüsse in Ihrem konkreten Versicherungsvertrag ist daher für Sie als Mandant sinnvoll. Geben Sie Streitgegenstände in Auftrag, die nicht versichert sind, sind diese Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Hinweis:
Beratungen lehnen Rechtsschutzversicherungen meist ab, weil die Gegenseite noch nicht gegen Rechtspflichten verstoßen hat. Fragen Sie daher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unbedingt danach, ob diese eine Erstberatung und in welcher Höhe übernimmt.
Wenn diese eine Beratung ablehnt, können Sie sich selbstverständlich auf eigene Kosten von Rechtsanwalt Mass beraten lassen. Dafür fallen je nach Umfang und Schwierigkeit Kosten zwischen 178,50 € brutto und 226,10 € brutto pro Erstberatung an.
Wichtig:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bedeutet dies nicht, dass diese dann alle Anwaltskosten übernimmt. Diese hält sich nur an den Versicherungsvertrag und übernimmt die gesetzliche Vergütung in den Fällen, für die Versicherungsschutz besteht. Wenn z.B. wegen des Umfangs oder der Schwierigkeit des Falles eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wurde, werden Sie diese Differenz tragen müssen. Gleiches gilt auch für Hebegebühren, Abwesenheitsgelder, Fahrtkosten oder sonstige Positionen, die von Rechtsschutzversicherungen wegen vereinbarter Ausschlüsse im Versicherungsvertrag überhaupt nicht übernommen werden. Näheres können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Dank dieser Ausschlüsse steuern die Versicherungen die vertragliche Risikosymmetrie. Dies kommt der Versichertengemeinschaft mittelbar wieder zugute, indem die Beiträge relativ niedrig gehalten werden.
Sofern Sie weitere Fragen hinsichtlich der Eintrittspflicht haben bzw. was Sie im Umgang mit der Rechtsschutzversicherung beachten sollten, senden Sie am besten unverbindlich eine E-Mail an info@anwaltskanzlei-mass.de. Schildern Sie dabei den Sachverhalt und geben Sie auch die Orte und Beträge an, um die es geht. Dies ist wichtig, um das zuständige Gericht zu bestimmen.