Zivilprozess muss aus vollstreckungsrechtlicher Sicht geführt.
Sofern sich die Verurteilung des Schädigers im Strafurteil dafür eignet, ist es sinnvoll, bereits im Zivilprozess die geeigneten Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass sich der Täter einfach durch Stellung eines Insolvenzantrags aus der Affäre zieht. Diese Möglichkeit besteht nicht in jedem Fall.
Wenn aber die jeweilige Straftat sich hierfür eignet, um dem Schädiger ein Insolvenzverfahren faktisch unmöglich zu machen, ist es vorentscheidend für den späteren Erfolg, wenn man diese Möglichkeit und auch deren Feinheiten kennt, um diese taktisch einzusetzen.