Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig Ihnen ein neues Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags zu geänderten Bedingungen unterbreitet. Diesen Weg beschreitet der Arbeitgeber immer dann, wenn er den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers ändern möchte, der Arbeitnehmer damit aber nicht einverstanden ist.
Damit eine Änderungskündigung wirksam ist, sind neben den allgemeinen Formalien, die für jede Kündigung gelten, folgende Anforderungen zu erfüllen:
Es muss ein personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingter Grund für die Änderungskündigung vorliegen.
Erhält der Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, hat er folgende Möglichkeiten, um darauf zu reagieren:
Er nimmt die Änderungskündigung an und arbeitet fortan zu veränderten Bedingungen weiter
Achtung:
Frist für die Klage gegen eine Änderungskündigung: Drei Wochen!!!