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Hauptuntersuchung - TÜV - Überziehen - ASU

1. Fahrzeuge
für folgende Fahrzeuge ist nach § 29 StVZO die Hauptuntersuchung durchzuführen:

  • Krafträder

  • Personenkraftwagen sowie Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeuge mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen

  • Personenkraftwagen allgemein

  • Personenkraftwagen zur Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz oder nach § 1 Nummer 4 Buchstabe d, g und i der Freistellungs-Verordnung

  • Krankenkraftwagen und Behinderten-Transportfahrzeuge mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen

  • Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen

  • Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 oder 2.1.6 fallen

  • Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger

  • Wohnmobile


2. Verwarnungs - bzw. Bußgeld gemäß Nr. 186 BKatV bei Überziehen der Hauptuntersuchung
Nachfolgende Verwarnungs- bzw. Bußgelder drohen, wenn man die Hauptuntersuchung ("TÜV") überzieht

Hauptuntersuchung überzogen um                          Sanktion

  • mehr als 2 bis zu 4 Monate                                15 €

  • mehr als 4 bis zu 8 Monate                                25 €

  • mehr als 8 Monate                                              40 €


Achtung: Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen, droht also ein Verwarnungsgeld von 15,00 €.
             Außerdem kostet bei Überschreiten um 2 Monate die Hauptuntersuchung um 20 % mehr (sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung)  


3.  Verwarnungs - bzw. Bußgeld gemäß Nr. 186 BKatV bei Überziehen der Sicherheitsüberprüfung

Sicherheitsprüfung überzogen um                       Sanktion

  • bis zu 2 Monate                                                   15 €

  • mehr als 2 bis zu 4 Monate                                 25 €

  • mehr als 4 bis zu 8 Monate                                 40 €

  • mehr als 8 Monate                                              75 €


Achtung: Wird die bei einigen Fahrzeugen neben der Hauptuntersuchung vorgeschriebene Sicherheitsprüfung überzogen, droht bereits bei Überziehung um einen Tag ein Verwarnungsgeld


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