Notfall Räumungsklage - Vermieter -M;ieter - Räumungsfrist - Zwangsräumung -Zwangsvollstreckung - Rechtsanwaltskanzlei Mass in Landshut hilft im Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Urheberrecht, Schadensersatzrecht -Weitere Infos !!!

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Notfall Räumungsklage - Vermieter -M;ieter - Räumungsfrist - Zwangsräumung -Zwangsvollstreckung

1. Was ist eine Räumungsklage?

Wenn der Mieter nach einer Kündigung nicht auszieht, erhebt der Vermieter eine Räumungsklage.
Der Sinn dieser Klage besteht darin, sich einen Titel, aus dem notfalls die Zwangsvollstreckung erfolgt, zu verschaffen. Bei einer Räumungsklage wird es für den MIeter also ernst. Als Mieter ist es ratsam, nict passiv zu bleiben.

2. Kündigung ist unwirksam
Ist die Vermieterkündigung unwirksam, ist es sinnvoll, sich dagegen im Zivilprozess zu wehren. Denn nur dann prüft das Gericht überhaupt die Rechtmäßigkeit der Kündigung.

3.Kündigung ist wirksam - Welche Möglichkeiten hat der Mieter jetzt?
Auch wenn die Kündigung des Vermieters gegenüber dem Mieter wirksam ist, hat der Mieter Möglichkeiten, durch Einleitung der richtigen juristischen Schritte, sicherzustellen, dass er nicht gleich nach ABlauf der Kündigungsfrist obdachlos wird. Da es da mehrere Handlungsmöglichkeiten gibt, ist es sinnvoll, in diesem Fall rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ein Gericht wird einem Mieter, der nichts unternimmt und wartet, bis der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, sicherlich eher weniger bei der Linderung der Folgen einer Zwangsräumung helfen, als jemanden, der sich darum kümmert. Denn aufgrund seiner Neutralitätspflicht, muss das Gericht auch die Interessen des Vermieters an der Rückerlangung der in seinem Eigentum stehenden Räume beachten.

Aus diesem Grunde werden Räumungsprozesse bei Gericht mit Priorität bearbeitet.

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