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Notfall Mahnbescheid - Widerspruch -Einspruch -Vollstreckungsbescheid - Prozess

Wird Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt, ist richtiges Handeln erforderlich.

1. Begriff
Der Mahnbescheid stellt noch keinen Titel dar. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen also nicht.

Allerdings stellt der Mahnbescheid eine Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid dar. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, der den Gläubiger zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermächtigt.

2. Mahnbescheid- diese Alternativen haben Sie
Finden Sie einen Mahnbescheid in Ihrem Briefkasten, heben Sie den gelben Briefumschlag sorgfältig auf. Auf diesem ist das Datum der Zustellung vermerkt. Dies ist wichtig, da nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch zulässig ist.

Ihnen stehen zwei Alternativen offen:

Erste Alternative Sie bleiben passiv und machen nichts mehr
Dies ist sinnvoll, wenn die gegen Sie eingeforderte Forderung berechtigt ist.

Dies ist etwa der Fall, wenn Sie eine Leistung in Anspruch genommen haben oder sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Würden Sie trotz berechtigter Forderung Widerspruch erheben, hätte dies zu Folge, dass Sie den daran anschließenden Prozess verlieren. Dann kommen zur eingeklagten Forderung neben den Kosten des Mahnverfahrens auch noch erhebliche Gerichtskosten und eventuell auch Anwaltskosten hinzu.

Außerdem sieht es so aus, ob Sie nur deswegen Widerspruch erhoben haben, um eine berechtigte Forderung nicht zahlen zu müssen. Dies stellt den Anfangsverdacht des Eingehungsbetrugs dar.

Zweite Alternative Sie erheben Widerspruch und leiten dadurch einen Prozess ein
Ist die Forderung nicht berechtigt, ist die Erhebung eines Widerspruchs zulässig.

Dies bewirkt, dass dann ein ganz normaler Zivilprozess in Gang gesetzt wird. Dann entscheidet das Gericht nach einer etwa erforderlichen Beweisaufnahme darüber, ob die Forderung berechtigt ist.

Ist die Forderung unberechtigt und bleiben Sie dann passiv, indem Sie keinen Widerspruch erheben, erhält der Gläubiger einen Titel über eine unberechtigte Forderung. Er kann Sie dann mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dazu zwingen, die Forderung zu bezahlen. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr, sich auf die Unbegründetheit der Forderung zu berufen, da diese dann rechtskräftig tituliert ist. Dies muss jedes Vollstreckungsorgan berücksichtigen.


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